Schulverfassung und Hausordnung

für das Rupert-Ness-Gymnasium
und die Rupert-Ness-Realschule Ottobeuren

Schulverfassung

 

Eine Schule ist eine Gemeinschaft, in der jeder seine Rechte und Pflichten hat. Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander aller Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Mitarbeitern der Schulverwaltung und der Schulleitung sowie aller Eltern und Sorgeberechtigter.

 

Um dieses zu erreichen, legen wir als Schulfamilie Wert auf ein soziales Miteinander. Soziale Stellungen, persönliches Leistungsvermögen, religiöse Überzeugungen und kulturelle Wurzeln spielen für die Wertschätzung untereinander keine Rolle. Jede Art von Diskriminierung und Mobbing lehnen wir entschieden ab.

Wir halten uns daher an die gemeinsam aufgestellten Regeln und getroffene Vereinbarungen.

  • Wir akzeptieren uns gegenseitig und begegnen uns verständnisvoll, hilfsbereit und tolerant.
  • Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.
  • Wir verletzen niemanden körperlich oder mit Worten.
  • Wir lösen Konflikte gewaltfrei und möglichst im direkten Kontakt.
  • Wir stören niemanden beim Arbeiten und Lernen.
  • Wir zeigen Einsatzbereitschaft und Leistungswillen.
  • Wir gehen sorgsam mit dem Schulgebäude, dem Inventar und dem Eigentum anderer um.
  • Wir sorgen dafür, dass schulische Aktivitäten den größtmöglichen Nutzen für die gesamte Schule haben.
  • Wir lassen die Eltern am Schulleben teilhaben.

Die Schulfamilie beruht auf vier Säulen, die gleichberechtigt miteinander am Schulerfolg beteiligt sind: Den Schülerinnen und Schülern, den Lehrern, der Schulleitung und Schulverwaltung und den Eltern. Diese vier Säulen haben jeweils unterschiedliche Rollen und damit einhergehend Pflichten, die zum Gelingen des Schulalltags beitragen sollen:

In der Verantwortung von uns Schülerinnen und Schülern liegt es,

  • uns aktiv am Schulleben zu beteiligen und uns bestmöglich zum Wohle aller einzubringen.
  • die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung an der Schule wahrzunehmen.
  • uns untereinander und in der Klasse zu respektieren und niemanden zu diskriminieren oder zu mobben.
  • die Lehrer zu respektieren, den Unterricht aufmerksam zu verfolgen und ihn nachzubereiten.
  • uns schulische Ziele zu setzen und diese nachhaltig zu verfolgen.
  • bei Schwierigkeiten, Missverständnissen und Fragen das Gespräch mit den Mitschülern, Lehrkräften oder Eltern zu suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
  • uns auf Schulwegen, Klassenfahrten und bei Exkursionen bewusst zu sein, dass wir Botschafter der Schule sind. Deshalb hinterlassen wir einen guten Eindruck durch freundliches Auftreten und tadelloses Benehmen.

In der Verantwortung von uns Lehrerinnen und Lehrern liegt es,

  • den uns anvertrauten Schülerinnen und Schülern wohlwollend und vertrauensvoll zu begegnen.
  • die Unterrichtsinhalte möglichst interessant und mit Bereitschaft zu kritischer Selbstreflexion anzubieten.
  • die Fähigkeiten eines jeden Schülers bestmöglich zu fördern.
  • die Notengebung transparent, nachvollziehbar und fair zu gestalten.
  • uns unserer Vorbildfunktion im Umgang mit Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (z.B. Handy, Tablet etc.) bewusst zu sein.
  • darauf zu achten, dass eine gleichmäßige Verteilung der Schulaufgaben über das Jahr bestmöglich gewährleistet wird, um eine übermäßige punktuelle Belastung der Schüler zu vermeiden.
  • Probleme mit einzelnen Schülern oder ganzen Klassen möglichst frühzeitig und offen anzusprechen, um zusammen mit ihnen, ggf. auch unter Einbeziehung der Eltern/ des Vertrauenslehrers, eine umgehende Verbesserung herbeizuführen.
  • Vertretungsstunden sinnvoll zu gestalten.
  • ein gutes Zusammenleben in der Klassengemeinschaft zu fördern und für Gespräche offen zu sein.

 

Hausordnung
 
Nach Maßgabe von GSO § 89 Satz 3 bzw. RSO § 77 Satz 3 wird unter Mitwirkung von Schulforum und Personalvertretung folgende Hausordnung erlassen:

Generelle Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt:

  • Schulfremden Personen ist der Aufenthalt nur im Bereich der Verwaltung und nur in schulischen Angelegenheiten gestattet. Sie haben sich im Sekretariat anzumelden, dies gilt auch für Eltern. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, schulfremde Personen anzusprechen und ggf. bei der Schulleitung zu melden.
  • Während des Unterrichts erkrankte Schülerinnen und Schüler sind im Sekretariat zu melden.
  • Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, insbesondere im eigenen Klassenzimmer.
  • Wir schließen nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde die Fenster, schalten das Licht aus, ziehen die Stecker, putzen die Tafel und stellen die Stühle hoch.
  • Wir achten auf einen schonenden Umgang mit unserer Umwelt, d.h. wir trennen den Müll, bevorzugen wiederverwendbare Verpackungen (z. B. Brotdosen, Getränkeflaschen) und gehen mit Heizenergie, Strom und Wasser sparsam um.

Verhaltensweisen im Unterricht, in der Pause und in der Mensa:

  • Wir halten uns an die vereinbarten Klassenregeln und verrichten die uns anvertrauten Ämter und Aufgaben (Tafeldienst, Ordnungsdienst etc.) zuverlässig.
  • Wir sind pünktlich im Unterricht und legen die benötigten Unterrichtsmaterialien bereit. Die Pause am Vormittag endet um 10:35 Uhr.
  • Der Zimmerwechsel zwischen den Schulstunden erfolgt rasch und leise.
  • Beim Stundenwechsel warten wir ruhig und bleiben im Klassenzimmer. Falls kein Lehrer kommt, meldet 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde ein Klassensprecher die Abwesenheit der Lehrkraft im Sekretariat.
  • Zu Beginn der Pause verlassen wir die Klassenzimmer, Fachräume und Gänge.
  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander, vor allem in der Mensa und beim Pausenverkauf, indem wir uns ordentlich anstellen und in der Schlange nicht drängeln und schubsen.
  • Fünf Minuten vor dem Pausenende gibt der Gong das Zeichen zur Rückkehr in die Unterrichtsräume.
  • Essensreste und Verpackungen entsorgen wir in den dafür vorgesehenen Mülleimern.
  • Nach dem Essen in der Mensa verlassen wir unseren Platz sauber und ordentlich und räumen unser Geschirr sowie den Abfall auf.

An unserer Schule gilt für Schüler, Lehrer und Eltern:

  • Private Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (Handy, Tablet etc.) ist auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet. Ausnahmen regelt im Einzelfall die Lehrkraft.
  • Aufzeichnungen auf dem Schulgelände in Ton und/oder Bild sowie das Einstellen von Aufzeichnungen ins Internet sind verboten (Strafanzeige!).
  • Beschädigungen an Schuleigentum oder Privateigentum sind umgehend zu melden.
  • Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

An unserer Schule ist nicht erlaubt:

  • Das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen auf dem gesamten Schulgelände und während aller schulischen Veranstaltungen (z.B. Wandertag, Schullandheim, Skilager, Theaterbesuchen, ...).
  • Das Essen während des Unterrichts, außer bei Krankheiten in Absprache mit der Lehrkraft.
  • Das Kaugummikauen auf dem gesamten Schulgelände.
  • Das Rennen und Schubsen auf den Gängen und den Treppen sowie im Mensabereich.
  • Das unbegründete Öffnen der Notausgänge oder Benutzen der Fluchttreppen.
  • Das unbegründete Auslösen der Alarmierung.
  • Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes.

Den Anweisungen des Lehr- und Hauspersonals ist Folge zu leisten. Im Rahmen dieser Hausordnung können für bestimmte Bereiche Sonderordnungen erlassen werden. Sie gelten als Teil der Hausordnung.

 

Ottobeuren, 11.09.2017

Dr. Otto Schmid, OStD
Schulleiter