ElternbeiraT: Internet-News

Der Berufsfindungsabend war ein voller Erfolg

Zahlreiche Schülerinnen und Schüler folgten der Einladung zum Berufsfindungsabend am 03.02.2023.

Auf großes Interesse bei Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern stieß der vom Elternbeirat bereits zum achten Mal organisierte Berufsfindungsabend. Der Beruf stand ganz im Mittelpunkt des Abends an dem den Schülerinnen und Schülern der Klassen 8 bis 12 Gelegenheit geboten wurde, sich bei ehemaligen Schüler*innen und Eltern über deren Berufe und Ausbildungs- und Studienwege zu informieren.

Insgesamt 42 Referentinnen und Referenten vom Arzt oder Informatiker über den TV-Redakteur bis hin zum Landwirt oder Pfarrer plauderten aus dem Nähkästchen, gaben Einblicke in ihren reichen Erfahrungsschatz und standen den umfangreichen Fragen der Schüler und Schülerinnen, die ungezwungen von Tisch zu Tisch gehen und in immer wieder andere Berufswelten eintauchen konnten, Rede und Antwort.

„Ein gelungener Abend, der immer wiederholt werden sollte“ und „eine sehr wichtige Veranstaltung mit durchweg interessierten Schülerinnen und Schülern“, schwärmten Referenten. Und auch die Schülerinnen und Schüler befanden knapp: „Es war toll!“

Wir freuen uns auf eine Fortsetzung.

Ihr Elternbeirat der Rupert-Ness-Schulen

07.02.2023/bo
Der neue Elternbeirat stellt sich vor:

Niemand hatte die Absicht Elternvertreter zu werden

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir vom Elternbeirat begrüßen Sie recht herzlich zum neuen Schuljahr!

Bevor wir uns vorstellen, möchten wir noch einen kurzen Blick zurückwerfen: Die letzte Elternbeiratsperiode war geprägt durch Corona. Sitzungen fanden nur digital statt. Die Organisation von Schulveranstaltungen, eine der vielen Tätigkeiten des EBR, fiel leider flach. Ein großer Erfolg waren in dieser Zeit die digitalen Sprachkurse „School Kids – Cool Kids“, die unter Federführung der ehemaligen Elternbeiratsmitglieder Carol-Anne Falckenberg und Stefanie Maier durchgeführt wurden. Ein herzliches Dankeschön nochmals hierfür.

Es gibt nichts Gutes außer man tut es – oder niemand hatte die Absicht Elternvertreter zu werden. So könnte man unseren Einstieg in den neu gewählten EBR beschreiben. Wir werden aber unser Bestes geben und arbeiten derzeit bereits an folgenden Vorhaben: Wir organisieren an den Elternsprech-Abenden jeweils ein Eltern-Café in der Aula und planen wieder einen Berufsfindungsabend gemeinsam mit dem EBR der Mittelschule, an dem Eltern und Ehemalige „Rupert-Nessler“ den Schülern ab der 8. Klasse ihre jeweiligen Berufe vorstellen und Fragen beantworten. 

Der Elternbeirat ist wichtiges Gremium der Schulfamilie und vertritt die Elterninteressen gegenüber der Schulleitung. Er hat die Aufgabe und das Recht, bei bestimmten Entscheidungen im Schulgeschehen mitzugestalten und mitzuwirken. Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist ein steter und konstruktiver Dialog zwischen Schulleitung und Elternvertretern zum Wohl unserer Kinder von hoher Bedeutung. Je unvorhersehbarer und dynamischer die Situation ist, desto wichtiger ist, dass wir gemeinsam und unter Berücksichtigung aller Beteiligten gute und tragfähige Lösungen zur Bewältigung der Lage finden.

Der EBR von links nach rechts: Corinna Meiler, Melanie Fassold, Manuela Mückisch, Anton Pfister, Julia Kößler, Markus Empl-Fröhlich, Stephanie Fauter, Linda Fink, Monika Brüchle, Simone Schneider, Petra Mayer, Jasmin Harting, Thomas Drescher

Wir sind 13 motivierte Eltern, die für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt wurden, um Schule aktiv mitzugestalten – zum Wohl Ihrer und unserer Kinder. Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir wünschen Ihnen ein gutes Schuljahr und freuen uns, wenn wir Sie als Eltern unterstützen können. Vielleicht möchten Sie im Elterncafé am Elternsprechtag auf einen kleinen Plausch bei uns vorbeischauen oder sich für den Berufsfindungsabend als Experte für Ihren Beruf zur Verfügung stellen?

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!

 

Ihr Elternbeirat

Stephanie Fauter, Gesamtbeiratsvorsitzende (fritzlegilbert@imail.de)

Markus Empl-Fröhlich, Vorsitzender Elternbeirat Gymnasium (markus.empl.froehlich@gmail.com)

Melanie Fassold, Vorsitzende Elternbeirat Realschule (meli_moha@yahoo.de)

News vom 27.10.2022/bo
 
 

Licht am Fahrrad kann Leben retten

Liebe Eltern,

Fahrradfahren ohne Licht ist riskant. Vor allem in der Früh radeln Kinder jetzt quasi im Dunkeln zur Schule. Denn es wird morgens erst spät hell und abends bereits früh dunkel.

Wer dann eine Fahrradbeleuchtung hat, die zuverlässig funktioniert, der fährt deutlich sicherer. Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer können das beleuchtete Fahrrad auf der Straße sehen.  Nicht nur überhaupt sehen, sondern auch deutlich früher sehen und entsprechend reagieren.

Dem Elternbeirat wurde berichtet, dass einige Kinder anscheinend ohne Beleuchtung am Fahrrad in die Schule unterwegs sind. Daher unser dringender Appell an Sie, liebe Eltern:

Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig, ob seine Fahrradbeleuchtung funktioniert. Tauschen Sie eine defekte Beleuchtung umgehend aus. Und rüsten Sie eine möglichweise gar nicht vorhandene dringend nach.

Wir vom Elternbeirat wünschen wir uns ebenso wie die Schule, dass alle Schüler wohlbehalten durch die dunkle Zeit kommen!

Ihr Elternbeirat der Rupert-Ness-Schulen

News vom 03.12.2018/bo

Einzelzuschuss beim Elternbeirat beantragen – so geht das

Für bestimmte schulische Veranstaltungen können Familien mit geringem Einkommen oder in Notlagen einen finanziellen Zuschuss beim Elternbeirat beantragen. Das gilt etwa für Klassenfahrten, Skilager oder Schullandheim. Eltern können sich dazu vertrauensvoll und diskret an die Vertrauensfrau des Elternbeirats für Einzelzuschüsse wenden. Für die Amtszeit 2018/2020 wurde dazu erneut Frau Alexandra Giuliani gewählt.

Kraft Ihres Amtes ist die Vertrauensfrau verpflichtet, die persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Antrag geheim zu halten und keine Daten an Dritte weiter zu geben. Eltern müssen also nicht befürchten, dass ihr Antrag bekannt wird.

Für einen formlosen schriftlichen Antrag benötigt die Vertrauensperson für Einzelzuschüsse folgende Informationen:

  • Name und Klasse des Kindes
  • Kontaktdaten des Antragstellers (E-Mail oder Telefon)
  • Art der Veranstaltung (z. B. Skilager, Schullandheim) mit Datum
  • Veranschlagte Kosten für die Veranstaltung
  • Begründung für den Zuschussantrag
  • Angaben zu den Einkünften der Familie
  • Wichtig: Einkommensnachweise (z. B. ALG II-Bescheid, Wohngeldbescheid, Einkommenssteuerbescheid, Kontoauszüge) als Kopie oder Scan

Ohne Einkommensnachweis darf der Antrag leider nicht bearbeitet werden. Wie bereits erwähnt, werden alle Daten und Formulare streng vertraulich behandelt. Auch der Elternbeirat selbst oder die Schule erfahren keine persönlichen Daten.

Liebe Eltern, es liegt uns - Ihrem Elternbeirat - sehr am Herzen, Gleichheit zu schaffen und jedem Kind zu ermöglichen, an einer schulischen Veranstaltung teilzunehmen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, falls Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder finanzielle Unterstützung benötigen, sich vertrauensvoll an Frau Giuliani zu wenden und den formlosen Antrag zu stellen:

Alexandra Giuliani
Vertrauensfrau für Einzelzuschüsse des Elternbeirats der Rupert-Ness-Schulen Ottobeuren
Telefon:              08332/936050
E-Mail:                julie.fred@web.de
Adresse:             Mörikestr. 31, 87724 Ottobeuren

Ihr Elternbeirat der Rupert-Ness-Schulen Ottobeuren

News vom 12.11.2018/bo

Elternbeirat braucht Spenden für seine Arbeit

Wozu braucht der Elternbeirat eigentlich Geld, fragen Sie sich vielleicht. Soll das Gremium nicht in erster Linie Anlaufstelle für Eltern sein und als Bindeglied zwischen Schule und Eltern fungieren?

Ja, das ist auf jeden Fall unsere wichtigste Aufgabe. Wir vom Elternbeirat treffen uns im Schnitt alle sechs Wochen, um mit der Schulleitung, aber auch intern im Gremium schulische Themen zu besprechen und Lösungen zu finden. Zusätzlich organisiert Ihr Elternbeirat den Elternsprechtag mit und das Schulfest, das alle zwei Jahre stattfindet. Auch die Organisation des Tanzkurses und des Berufs-Findungsabends übernimmt Ihr Elternbeirat.

Geld zugunsten unserer Kinder benötigt Ihr Elternbeirat für zwei Punkte:
1. Für finanzielle Zuschüsse an Eltern mit geringem Einkommen oder in Notlagen.
2. Um Dinge zu ermöglichen und zu fördern, die außerhalb des Budgets der Schule stehen.

Einkünfte kann Ihr Elternbeirat über den Getränke- und Speisenverkauf beim Schulfest erzielen, in erster Linie aber sind wir auf Spenden großzügiger Eltern in jeglicher Höhe angewiesen.

Hier einige Beispiele, was mit Elternspenden in den letzten Jahren gefördert werden konnte:

  • Einkaufsgutschein für SMV-Mitglieder als Dank für ihr Engagement
  • Übernahme der Bewirtung für den Berufs-Findungsabend an der Schule
  • Zuschuss an Schulbücherei für die Anschaffung von Arbeitsmaterial
  • Einzelzuschüsse für Familien
  • bedruckte Eintrittsbändchen für den Disco-Abend 2018
  • Kleines Präsent an Referentin für kostenlosen Vortrag bei Elternbeiratswahl 2016
  • 2016: Kauf von 15 Biertischgarnituren für 150 € pro Garnitur für schulische Veranstaltungen

Steuern sparen – Spenden bei Steuererklärung geltend machen

Für Spenden bis 200 € je Kalenderjahr brauchen Sie keine zusätzliche Zuwendungsbestätigung. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die Buchungsbestätigung Ihrer Bank hinzu. Bei Beträgen über 200 € erhalten Sie automatisch eine vom Elternbeirat ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Bitte teilen Sie uns dazu bei der Überweisung Ihre Adresse mit.

Bankverbindung des Elternbeirats der Rupert-Ness-Schulen Ottobeuren:

Kontoinhaber:    Elternbeirat Rupert-Ness-Schulen

IBAN:                  DE35 7316 0000 0006 4056 65

BIC:                    GENODEF1MIR (Genossenschaftsbank Unterallgäu, Mindelheim)

Wir freuen uns über jede Spende!
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bereitschaft zu spenden!

Carole-Anne Falckenberg und Klaus Wassermann
im Namen des Elternbeirats der Rupert-Ness-Schulen Ottobeuren (Gymnasium und Realschule)

 
 
 

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Leseratten aufgepasst!

Nagelneue Lieblingsbücher in der Schülerbücherei!

Für alle Fans der Warrior Cats geht es bereits in die fünfte Staffel. Freunde der drei !!!, von Gregs Tagebuch oder Tom Gates können sich genauso über aktuelle Bände freuen, wie Liebhaber von Elena – Ein Leben für Pferde oder Charlottes Traumpferd. Aber auch einige neue Buchreihen wie Evolution, Alea Aquarius und Lying Game haben wir in unsere Regale aufgenommen.

An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich für eine tolle Bücherspende bedanken, die wir anlässlich einer Autorenlesung erhalten haben. Die bekannte Kinderbuchautorin Valija Zinck stellte ihren neuen Jugendroman Penelop und der funkenrote Zauber den begeisterten Schülern/innen der Unterstufe vor.

Die Schülerbücherei ist montags und mittwochs in der Pause für alle Schüler/innen geöffnet.

 

Carole-Anne Falckenberg
Im Namen des Elternbeirats

 
News vom 26.06.2018/bo

Illegales Streaming kann richtig teuer werden…

Liebe Eltern,

illegales Streaming kann entdeckt und teuer werden, wie zwei Fälle an unseren Rupert-Ness-Schulen zeigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutlich gemacht, dass es für ihn keinen Unterschied zwischen Downloaden und Streamen von urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten angeht. Beide werden strafrechtlich verfolgt. Und Eltern haften dabei stets für ihre Kinder.

1. Unterschied zwischen Downloaden und Streamen

Downloaden: Beim Downloaden wird z. B. ein Video oder Lied in Form einer Datei auf dem lokalen elektronischen Gerät (Handy, Tablet, Notebook, Computer…) des Nutzers gespeichert.
Streamen (oder Streaming genannt): Die Daten werden nicht auf dem lokalen Gerät gespeichert. Sobald der Nutzer die “play”-Taste betätigt, startet z. B. das Video.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil getroffen. Wer Filme, Serien oder Sportevents illegal im Internet streamt bzw. nutzt, begeht damit eine Urheberrechtsverletzung. Das bedeutet, dass sich jeder strafbar macht, der Filme oder Serien über einen illegalen Stream schaut. Seit 2017 ist nicht nur die Bereitstellung oder Vervielfältigung, sondern auch die bloße Nutzung rechtswidrig.

2. Fall aus unserer Schule

Anfang April erhielten zwei Eltern Briefe bzw. Rechnungen in Höhe von jeweils 915 EUR wegen Urheberrechtsverletzung (insgesamt sind es 3,30 Minuten, die angeschaut wurden). Die Kinder haben es selbstverständlich nicht mit Absicht gemacht, weil sie umfassend über die Gefahren belehrt worden waren. Nichtsdestotrotz werden die Eltern für dieses „Versehen“ zur Kasse gebeten, da Sie Inhaber des Internetanschlusses (IP-Adresse) sind, über den die Kinder die illegalen Streams genutzt haben.

Mit diesem konkreten Fall möchten wir vom Elternbeirat Sie auf die Gefahr des Streamens aufmerksam machen. Jedes Kind könnte, auch ohne böse Absichten, diesen Fehler begehen. Wir empfehlen Ihnen ein offenes Gespräch mit Ihren Kindern über genau diese Gefahren

Carole-Anne Falckenberg
Im Namen des Elternbeirats

News vom 24.04.2018/bo