Voraussetzung für den Übertritt an die Realschule

Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis. Beträgt dieser Durchschnitt 2,66 oder besser, so darf das Kind ohne Teilnahme am Probeunterricht an eine Realschule wechseln.

Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter können am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Bei entsprechender Leistung ist die Aufnahme an eine Realschule möglich.

Voraussetzung für den Übertritt an das Gymnasium

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.

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